Geschäftszeiten:

Montag - Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Wasserzähler ist ein geeichtes Instrument zur Messung des durchfließenden Mediums Wasser.

Die Eichgültigkeitsdauer beträgt für Kaltwasserzähler 6 Jahre. Diese kann (evtl. auch mehrfach) verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte richtig messen. Bei bestandener Stichprobenprüfung verlängert sich die Eichgültigkeit um jeweils die halbe Eichgültigkeitsdauer (um weitere 3 Jahre bei Wasserzählern), ohne dass dies am Messgerät selbst erkennbar ist.

Aus Kostengründen greift der Zweckverband auf diese Möglichkeit zurück.

Die Stichprobenprüfung kann auch mehrfach nacheinander erfolgen, sodass sich die Eichfrist eines Kaltwasserzählers von 6 auf 9 Jahre und mit einer weiteren erfolgreich bestandenen Stichprobe danach von 9 auf 12 Jahre verlängern kann.

Zählerwechsel

Gemäß der geltenden Eichfrist wechseln wir Ihren Wasserzähler aus. Rechtzeitig davor informieren wir Sie schriftlich und ersuchen um eine Terminabsprache.
Für einen möglichst schnellen und reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, die Wasserzähleranlage jederzeit frei zugänglich zu halten.

 

*** Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation (SARS-COV-2 / COVID-19) haben wir vorsorglich die Durchführung der turnusmäßigen Zählerwechsel zur Zeit ausgesetzt ***

Service

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Ansprechpartner

Hier finden Sie die Ansprechpartner des Zweckverband Wasserversorgung Moosrain

Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain