Beitragsmaßstab
Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche (nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen) berechnet.
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt bis zum 31.12.2024
pro Quadratmeter Grundstücksfläche netto 1,80 € (+ 7 % MwSt. = brutto 1,93 €)
pro Quadratmeter Geschossfläche netto 6,80 € (+ 7 % MwSt. = brutto 7,28 €)
Ab 01.01.2025 beträgt der Beitrag
pro Quadratmeter Grundstücksfläche netto 2,00 € (+ 7 % MwSt. = brutto 2,14 €)
pro Quadratmeter Geschossfläche netto 7,60 € (+ 7 % MwSt. = brutto 8,13 €)
Gebührenerhebung
Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Bis 31.12.2024 beträgt die jährliche Grundgebühr bei der Verwendung von
Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) bis |
10 m³/h netto 91,20 € (+ 7 % MwSt. = 97,58 €), entspricht brutto 8,13 €/Monat, |
16 m³/h netto 147,00 € (+ 7 % MwSt. = 157,29 €) |
25 m³/h netto 228,00 € (+7 % MwSt. = 243,96 €) |
40 m³/h netto 366,00 € (+7 % MwSt. = 391,62 €) |
63 m³/h netto 576,00 € (+7 % MwSt. = 616,32 €) |
100 m³/h netto 912,00 € (+7 % MwSt. = 975,84 €) |
160 m³/h netto 1.464,00 € (+7 % MwSt. = 1.566,48 €) |
250 m³/h netto 2.280,00 € (+7 % MwSt. = 2.439,60 €) |
Ab 01.01.2025 beträgt die jährliche Grundgebühr bei der Verwendung von
Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) bis |
10 m³/h netto 120,00 € (+ 7 % MwSt. = 128,40 €), entspricht brutto 10,70 €/Monat, |
16 m³/h netto 156,00 € (+ 7 % MwSt. = 166,92 €) |
25 m³/h netto 240,00 € (+7 % MwSt. = 256,80 €) |
40 m³/h netto 396,00 € (+7 % MwSt. = 423,72 €) |
63 m³/h netto 612,00 € (+7 % MwSt. = 654,84 €) |
100 m³/h netto 960,00 € (+7 % MwSt. = 1.027,20 €) |
160 m³/h netto 1.536,00 € (+7 % MwSt. = 1.643,52 €) |
250 m³/h netto 2.400,00 € (+7 % MwSt. = 2.568,00 €) |
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt bis 31.12.2024 je Kubikmeter netto 1,24 € (+ 7 % MwSt. =1,33 €), entspricht brutto je Liter 0,00133 € bzw. 0,133 Cent.
Ab 01.01.2025 beträgt die Gebühr je Kubikmeter netto 1,92 € (+ 7 % MwSt. =2,05 €), entspricht brutto je Liter 0,00205 € bzw. 0,205 Cent.
Bauwasser
Für den Verbrauch an Bauwasser wird bis zum Einbau des Wasserzählers eine Pauschalgebühr erhoben.
Die Bauwasserpauschale beträgt für jedes errichtete Geschoss, das nicht mehr als 200 m² Geschossfläche aufweist, netto 50,00 € (brutto 53,50 €) und bei Gebäuden mit größeren Geschossflächen netto 80,00 € (brutto 85,60 €).
Dabei zählen Keller und Dachgeschoss/Speicher jeweils als Geschoss.
Mehrwertsteuer
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Der zu verwendende Steuersatz beträgt zur Zeit 7 %.
Überlassung eines beweglichen Wasserzählers/Standrohr mit Entnahmevorrichtung
Zusätzlich zur Verbrauchsgebühr wird für die Überlassung eines beweglichen Wasserzählers für jeden angefangenen Monat eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Preise für einen beweglichen Wasserzähler mit Standrohr:
- Kaution für Standrohr mit Zähler und Systemtrenner: 500,00 €
- Bearbeitungs-/Prüfungspauschale pro Ausleihung: 120,00 € (+ 7 % MwSt. = 128,40 €)
- Erstattung bei Verlust einer Schutzkappe: 10,00 € (+ 19 % MwSt. = 11,90 €)
- Erstattung bei Verlust oder Totalschaden Bedienschlüssel: 70,00 € (+19 % MwSt. = 83,30 €)
- Erstattung bei Verlust oder Totalschaden Zähler mit Standrohr: 3.500,00 € (+ 19 % MwSt. = 4.165,00 €)
Der maximale Überlassungszeitraum beträgt 1 Monat.
Weitere Ausführungen hierzu in unserem Merkblatt