Geschäftszeiten:

Montag - Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Preise

Beitragsmaßstab

Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche (nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen) berechnet.

Beitragssatz

Der Beitrag beträgt
pro Quadratmeter Grundstücksfläche netto 1,80 € (+ 7 % MwSt. = brutto 1,93 €)
pro Quadratmeter Geschossfläche netto 6,80 € (+ 7 % MwSt. = brutto 7,28 €)

Gebührenerhebung

Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von

Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) bis
10 m³/h netto 91,20 € (+ 7 % MwSt. = 97,58 €), entspricht brutto 8,13 €/Monat,
16 m³/h netto 147,00 € (+ 7 % MwSt. = 157,29 €)
25 m³/h netto 228,00 € (+7 % MwSt. = 243,96 €)
40 m³/h netto 366,00 € (+7 % MwSt. = 391,62 €)
63 m³/h netto 576,00 € (+7 % MwSt. = 616,32 €)
100 m³/h netto 912,00 € (+7 % MwSt. = 975,84 €)
160 m³/h netto 1.464,00 € (+7 % MwSt. = 1.566,48 €)
250 m³/h netto 2.280,00 € (+7 % MwSt. = 2.439,60 €)

 

Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt je Kubikmeter netto 1,24 € (+ 7 % MwSt. =1,33 €), entspricht brutto je Liter 0,00133 € bzw. 0,133 Cent

Bauwasser

Für den Verbrauch an Bauwasser wird bis zum Einbau des Wasserzählers eine Pauschalgebühr erhoben.
Die Bauwasserpauschale beträgt für jedes errichtete Geschoss, das nicht mehr als 200 m² Geschossfläche aufweist, netto 50,00 € (brutto 53,50 €) und bei Gebäuden mit größeren Geschossflächen netto 80,00 € (brutto 85,60 €).
Dabei zählen Keller und Dachgeschoss/Speicher jeweils als Geschoss.

Mehrwertsteuer

Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Der zu verwendende Steuersatz beträgt zur Zeit 7 %.

Überlassung eines beweglichen Wasserzählers/Standrohr mit Entnahmevorrichtung

Zusätzlich zur Verbrauchsgebühr wird für die Überlassung eines beweglichen Wasserzählers für jeden angefangenen Monat eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Preise für einen beweglichen Wasserzähler mit Standrohr:

  • Kaution für Standrohr mit Zähler und Systemtrenner: 500,00 €
  • Bearbeitungs-/Prüfungspauschale pro Ausleihung: 120,00 € (+ 7 % MwSt. = 128,40 €)
  • Erstattung bei Verlust einer Schutzkappe: 10,00 € (+ 19 % MwSt. = 11,90 €)
  • Erstattung bei Verlust oder Totalschaden Bedienschlüssel: 70,00 € (+19 % MwSt. = 83,30 €)
  • Erstattung bei Verlust oder Totalschaden Zähler mit Standrohr: 3.500,00 € (+ 19 % MwSt. = 4.165,00 €)

Der maximale Überlassungszeitraum beträgt 1 Monat.

Weitere Ausführungen hierzu in unserem Merkblatt

Service

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Ansprechpartner

Hier finden Sie die Ansprechpartner des Zweckverband Wasserversorgung Moosrain

Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain