Beitragsmaßstab
Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche (nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen) berechnet.
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt
pro Quadratmeter Grundstücksfläche netto 1,80 € (+ 7 % MwSt. = brutto 1,93 €)
pro Quadratmeter Geschossfläche netto 6,80 € (+ 7 % MwSt. = brutto 7,28 €)
Gebührenerhebung
Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3) bis |
10 m³/h netto 91,20 € (+ 7 % MwSt. = 97,58 €), entspricht brutto 8,13 €/Monat, |
16 m³/h netto 147,00 € (+ 7 % MwSt. = 157,29 €) |
25 m³/h netto 228,00 € (+7 % MwSt. = 243,96 €) |
40 m³/h netto 366,00 € (+7 % MwSt. = 391,62 €) |
63 m³/h netto 576,00 € (+7 % MwSt. = 616,32 €) |
100 m³/h netto 912,00 € (+7 % MwSt. = 975,84 €) |
160 m³/h netto 1.464,00 € (+7 % MwSt. = 1.566,48 €) |
250 m³/h netto 2.280,00 € (+7 % MwSt. = 2.439,60 €) |
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt je Kubikmeter netto 1,24 € (+ 7 % MwSt. =1,33 €), entspricht brutto je Liter 0,00133 € bzw. 0,133 Cent
Bauwasser
Für den Verbrauch an Bauwasser wird bis zum Einbau des Wasserzählers eine Pauschalgebühr erhoben.
Die Bauwasserpauschale beträgt für jedes errichtete Geschoss, das nicht mehr als 200 m² Geschossfläche aufweist, netto 50,00 € (brutto 53,50 €) und bei Gebäuden mit größeren Geschossflächen netto 80,00 € (brutto 85,60 €).
Dabei zählen Keller und Dachgeschoss/Speicher jeweils als Geschoss.
Mehrwertsteuer
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Der zu verwendende Steuersatz beträgt zur Zeit 7 %.
Überlassung eines beweglichen Wasserzählers/Standrohr mit Entnahmevorrichtung
Zusätzlich zur Verbrauchsgebühr wird für die Überlassung eines beweglichen Wasserzählers für jeden angefangenen Monat eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Preise für einen beweglichen Wasserzähler mit Standrohr:
- Kaution für Standrohr mit Zähler und Systemtrenner: 500,00 €
- Bearbeitungs-/Prüfungspauschale pro Ausleihung: 120,00 € (+ 7 % MwSt. = 128,40 €)
- Erstattung bei Verlust einer Schutzkappe: 10,00 € (+ 19 % MwSt. = 11,90 €)
- Erstattung bei Verlust oder Totalschaden Bedienschlüssel: 70,00 € (+19 % MwSt. = 83,30 €)
- Erstattung bei Verlust oder Totalschaden Zähler mit Standrohr: 3.500,00 € (+ 19 % MwSt. = 4.165,00 €)
Der maximale Überlassungszeitraum beträgt 1 Monat.
Weitere Ausführungen hierzu in unserem Merkblatt