Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Erding von heute 13 Uhr ist die am 29.09.2022 erlassene Abkochanordnung für die betroffenen Gemeinden und Gemeindeteile Eitting und Moosinning, das Gemeindegebiet Neuching mit Ausnahme der Ortschaft Harlachen, das gesamte Gemeindegebiet Oberding mit Ausnahme der Ortschaft Notzingermoos, sowie von der Gemeinde Finsing der Ortsteil Brennermühle, die Ortsteile Vorderes Finsingermoos und Hinteres Finsingermoos, die Ortschaft Eicherloh und den nördlich vom mittleren Isarkanal gelegenen Teil der Ortschaft Neufinsing mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Trinkwasser ist wieder uneingeschränkt nutzbar.