Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundestag festgelegt, dass sich der verminderte Umsatzsteuersatz im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 7 % auf 5 % reduziert.
Der ZWM gibt diese Steuererleichterung an seine Abnehmer weiter.
Hierzu ist keine Ablesung, sind keine Anträge, Zählerstandsmeldungen, etc. notwendig.
Der verminderte Steuersatz wird in der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und dabei auf den gesamten Jahresbetrag angewandt.
Der zum 30. Juni mit 7 % Umsatzsteuer berechnete Abschlag 2020 erfährt mit der Jahresrechnung somit eine Korrektur.