Geschäftszeiten:
Montag - Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bericht des Erdinger Anzeiger vom 16.12.2020 über die beschlossene Erhöhung der Beiträge und Gebühren sowie den Wirtschaftsplan 2021
AzuBi für September 2021 gesucht
Der Zweckverband sucht zum 01. September 2021 eine/einen Auszubildende/r zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik.
Bewerbungsende 18. Dezember 2020.
Alles Weitere kann der PDF entnommen werden.
Neues Wasserwerk Oberding – Baubeginn im Juli 2020Bericht im Oberdinger Kurier vom 1. Juni 2020
Reduzierte Umsatzsteuer bei der WasserlieferungDurch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundestag festgelegt, dass sich der verminderte Umsatzsteuersatz im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 7 % auf 5 % reduziert.
Der ZWM gibt diese Steuererleichterung an seine Abnehmer weiter.
Hierzu ist keine Ablesung, sind keine Anträge, Zählerstandsmeldungen, etc. notwendig.
Der verminderte Steuersatz wird in der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und dabei auf den gesamten Jahresbetrag angewandt.
Der zum 30. Juni mit 7 % Umsatzsteuer berechnete Abschlag 2020 erfährt mit der Jahresrechnung somit eine Korrektur.
Dass wir seit März unsere Geschäftsstelle in Oberding für den Publikumsverkehr geschlossen halten, hat sich bewährt. Deshalb und auch weil es immer noch keine „Entwarnung“ gibt, steht Ihnen bis auf Weiteres für die absolut notwendigen Kontakte unser „Corona-Fenster“ zur Verfügung.
Für sonstige Anfragen und Mitteilungen nutzen Sie bitte einfach Telefon 08122 9828-0 und Fax 08122 9828-33 oder übermitteln Sie Ihr Anliegen per E-Mail unter info@moosrain.de.
Trinkbrunnen ELEFANT frisch herausgeputztIn überarbeiteter Optik wartet der seitlich vor dem Haupteingang unserer Geschäftsstelle in Oberding, Hauptstr. 61, stehende Trinkbrunnen ELEFANT durch Drehen an seiner Hut-Blume das Trinkwasser aus dem Rüssel laufen zu lassen – kostenlos zur kühlen Erfrischung!
Gartenwasserzähler – Lohnt sich der Einbau?Die Zuständigkeit des Zweckverbandes für seine Anlagen endet im Bereich des Grundstücks-/Hausanschlusses an der Hauptabsperrarmatur (Absperrventil) nach dem Wasserzähler. Danach ist der Eigentümer selbst verantwortlich für seine Wasserverbrauchsanlage auf seinem Grundstück und in seinen Gebäuden.
In diesen seinen Verantwortungsbereich fällt auch jeder evtl. einzubauende bzw. bereits eingebaute (Zwischen-)Zähler, wie z. B. ein Gartenwasserzähler. Der Einbau eines solchen unterliegt den Bestimmungen des § 10 Wasserabgabesatzung.
Je nach für die Entwässerung zuständigen Abwasserunternehmen sind sämtliche Meldungen hinsichtlich des Gartenwasserzählers zu richten an
– Abwasserzweckverband Erdinger Moos (www.azv-em.de) 08122 498-0 — Formular „Nebenzählermeldung“ —
– gKu Ver- und Entsorgung München-Ost (www.gku-vemo.de) 08121 701-0 — Download „Gartenwasserantrag“ —
Erfahrungsaustausch mit den Feuerwehren
35 Führungskräfte von 12 Feuerwehren des westlichen Landkreises Erding trafen sich Ende Februar auf Einladung des Zweckverbandes und der Wasserversorgung Erding GmbH & Co.KG zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch.
Mehr dazu im Pressebericht
Für Notfälle ist ab sofort die leicht zu merkende (Buchstabenwahl-)Nummer 0800 MOOSRAIN bzw. eingerichtet, mit der Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzte Störungsstelle erreicht werden kann.





