Die Zuständigkeit des Zweckverbandes für seine Anlagen endet im Bereich des Grundstücks-/Hausanschlusses an der Hauptabsperrarmatur (Absperrventil) nach dem Wasserzähler. Danach ist der Eigentümer selbst verantwortlich für seine Wasserverbrauchsanlage auf seinem Grundstück und in seinen Gebäuden.
In diesen seinen Verantwortungsbereich fällt auch jeder evtl. einzubauende bzw. bereits eingebaute (Zwischen-)Zähler, wie z. B. ein Gartenwasserzähler. Der Einbau eines solchen unterliegt den Bestimmungen des § 10 Wasserabgabesatzung.
Je nach für die Entwässerung zuständigen Abwasserunternehmen sind sämtliche Meldungen hinsichtlich des Gartenwasserzählers zu richten an
– Abwasserzweckverband Erdinger Moos (www.azv-em.de) 08122 498-0 — Formular „Nebenzählermeldung“ —
– gKu Ver- und Entsorgung München-Ost (www.gku-vemo.de) 08121 701-0 — Download „Gartenwasserantrag“ —