In der Vieh- und Landwirtschaft, bei privater Tierhaltung und bei Biogasanlagen darf in bestimmten Fällen kein unmittelbarer Anschluss an die Trinkwasserinstallation erfolgen, um störende Rückwirkungen auf die hauseigene Trinkwasserinstallation und auf das öffentliche Trinkwassernetz auszuschließen.
Näheres finden Sie in der twin Nr. 13 die hier als pdf-Datei Vieh- und Landwirtschaft -Absicherung des Trinkwassers durch „freien Auslauf“ zur Verfügung steht.
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Anforderungen an die Trinkwasserinstallation bei Nutzung in der Vieh- und Landwirtschaft
1. März 2018