Da die Abkochverfügung des Landratsamtes Erding vom 29. September 2022 auf unbestimmte Zeit erlassen wurde und sie bislang nicht aufgehoben worden ist, hat sich an der Situation zur Behandlung des Trinkwassers für den menschlichen Genuss nichts geändert. Wir bitten aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes die Abkochanordnung weiterhin zu befolgen.
Unverzüglich nach der Aufhebung der Verfügung werden wir in allen Medien informieren.