Geschäftszeiten:
Montag - Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Infolge eines Bruchs unserer Versorgungsleitung DN 200 in der Brennermühlstraße, Höhe Hausnummer 99, war die Wasserversorgung im Bereich Brennermühlstraße und Kiebitzweg am 26. Juni für einige Stunden unterbrochen.
Wassermangel Ortsteil Schwaig und Umgebung
Viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsteil Schwaig und Umgebung hatten uns gemeldet, kein Trinkwasser zu haben.
Unsere Teams konnten die Ursache inzwischen erkunden und durch Schieberumstellungen die ungestörte Versorgung wieder ermöglichen.
Vielen Dank für Ihre Geduld!
Oberdinger Kurier berichtet aus der Jahresabschlussfeier 2022Auf der Jahresabschlussfeier 2022 wurden ausgeschiedene Verbandsräte und langjährige Bedienstete vom Verbandsvorsitzenden geehrt –
Bericht im Oberdinger Kurier vom 13. Januar 2023
Trauer um ersten Verbandsvorsitzenden Franz SchweigerTraurig nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen 1. Verbandsvorsitzenden
Herrn Alt-Bürgermeister Franz Schweiger
der am 7. Dezember 2022 im Alter von 95 Jahren verstorben ist.
Mit ihm verliert der Zweckverband eine Persönlichkeit von großer und prägender Kraft. Franz Schweiger war der „Gründungsmotor“ und hat von 1982 bis 1996 als dessen erster Verbandsvorsitzender den Aufbau und die Entwicklung des Zweckverbandes federführend gestaltet. Dabei hatte er Ausbau und Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser unter Berücksichtigung der Belange aller fünf Mitgliedsgemeinden entscheidend beeinflusst und auch nach seiner aktiven Zeit immer interessiert verfolgt.
Der Zweckverband Moosrain ist Herrn Franz Schweiger für seinen langjährigen Einsatz und für sein vorbildliches, weitsichtiges und unermüdliches Wirken zu großem Dank verpflichtet.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Verbandsversammlung am 28.11.2022 – auch 12 Verbandsräte verabschiedetBericht des Erdinger Anzeiger vom 02.12.2022 über die Verbandsversammlung mit anschließenden Ehrungen am 28.11.2022
Oberdinger Kurier über den Tag des offenen WasserwerkIn der Ausgabe des Oberdinger Kurier vom 7. Oktober wird unter dem Motto „Wasser marsch“ über den (Feier-)Tag des offenen Wasserwerk Oberding berichtet.
Trinkwasser wieder uneingeschränkt nutzbar!Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Erding von heute 13 Uhr ist die am 29.09.2022 erlassene Abkochanordnung für die betroffenen Gemeinden und Gemeindeteile Eitting und Moosinning, das Gemeindegebiet Neuching mit Ausnahme der Ortschaft Harlachen, das gesamte Gemeindegebiet Oberding mit Ausnahme der Ortschaft Notzingermoos, sowie von der Gemeinde Finsing der Ortsteil Brennermühle, die Ortsteile Vorderes Finsingermoos und Hinteres Finsingermoos, die Ortschaft Eicherloh und den nördlich vom mittleren Isarkanal gelegenen Teil der Ortschaft Neufinsing mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Trinkwasser ist wieder uneingeschränkt nutzbar.
Hoffnung auf Beendigung des AbkochgebotsDie Abkochverfügung vom 29.09.2022 kann vom Landratsamt Erding erst aufgehoben werden, wenn eine Trinkwasserbeeinträchtigung im gesamten Versorgungsnetz des Zweckverbandes ausgeschlossen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn mehrere aufeinanderfolgende Beprobungsdurchläufe negative Befunde liefern. Da diese schon allein aus labortechnischen Gründen jeweils etliche Tage benötigen, dauert es bis zur möglichen Aufhebung leider eine gewisse Zeit.
Aufgrund der bisherigen Prüfberichte besteht die Hoffnung, dass nach Eingang evtl. weiterer negativer Befunde der am Freitag, 07.10. genommenen Proben mit der Aufhebung der Abkochverfügung in den nächsten Tagen gerechnet werden kann.
Abkochverfügung ist weiter zu beachtenDa die Abkochverfügung des Landratsamtes Erding vom 29. September 2022 auf unbestimmte Zeit erlassen wurde und sie bislang nicht aufgehoben worden ist, hat sich an der Situation zur Behandlung des Trinkwassers für den menschlichen Genuss nichts geändert. Wir bitten aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes die Abkochanordnung weiterhin zu befolgen.
Unverzüglich nach der Aufhebung der Verfügung werden wir in allen Medien informieren.
Achtung! Wasserversorgung beeinträchtigt! Abkochverfügung gilt bis auf weiteres!Bei einer routinemäßigen Beprobung des Trinkwassers wurde der Zweckverband heute über einen Nachweis einer mikrobiologischen Verunreinigung (Coliforme Keime) in beiden Hochbehälterkammern in Kenntnis gesetzt.
Als vorbeugender Gesundheitsschutz ist deshalb das Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr benutzt wird, abzukochen.
Betroffen von dieser Nutzungseinschränkung ist das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbandes (die gesamten Gemeindegebiete Eitting und Moosinning, das Gemeindegebiet Neuching mit Ausnahme der Ortschaft Harlachen, das gesamte Gemeindegebiet Oberding mit Ausnahme der Ortschaft Notzingermoos, sowie von der Gemeinde Finsing der Ortsteil Brennermühle, die Ortsteile Vorderes Finsingermoos und Hinteres Finsingermoos, die Ortschaft Eicherloh und den nördlich vom mittleren Isarkanal gelegenen Teil der Ortschaft Neufinsing). Nicht betroffen ist die Trinkwasserversorgung auf dem Gebiet des Flughafen München.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Erding hat ebenfalls heute (29.09.2022) eine Abkochverfügung mit folgendem Wortlaut erlassen:
„I. Das Wasser, das aus der zentralen Wasserversorgung des Zweckverbandes stammt, darf ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand (Wasser sprudelnd aufkochen und mindestens 10 Minuten ziehen lassen) verwendet werden.
II. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Ess- und Trinkgeschirr), können in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60°C oder darüber gereinigt werden. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss hierfür ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.
III. Einrichtungen und Betriebe (insbesondere z. B. Gastronomie, Beherbergung und Schulen) haben Kunden, Gäste und Mitarbeiter*innen über die in Ziffer I. und II. dieser Verfügung erlassenen Verpflichtungen in geeigneter Weise zu informieren.
Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar (§ 39 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfsG).“
Für Fragen und Antworten hinsichtlich der Nutzung des Trinkwassers unter Einfluss der Abkochanordnung klicken Sie bitte H I E R !
Eine weitere Bitte: Informieren Sie auch Ihre Nachbarn und ggf. Ihre Mieter und Mieterinnen. Dazu können Sie auch gerne unseren INFO-HANDZETTEL verwenden.
Eine Ursachenforschung wird bereits durchgeführt und wir tun alles, um die Beeinträchtigung des Trinkwassers zu beseitigen. Über den weiteren Fortgang und Maßnahmen, sowie das hoffentlich baldige Ende dieses Zustandes informieren wir in den Medien sowie hier auf unserer Homepage.
Die o. g. Allgemeinverfügung (Abkochgebot) gilt bis auf weiteres! Die Aufhebung der Verfügung wird unverzüglich bekanntgegeben.