
















Beiträge und Gebühren
siehe auch unter Satzungen
Beitragsmaßstab
Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche (nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen) berechnet.
Beitragssatz
Der Beitrag beträgt
pro Quadratmeter Grundstücksfläche netto 1,40 € (+ 7 % MwSt. = brutto 1,50 €)
pro Quadratmeter Geschossfläche netto 5,40 € (+ 7 % MwSt. = 5,78 €)
Gebührenerhebung
Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 6 cbm/h netto 51,00 € (+ 7 % MwSt. = 54,57 €)
bis 10 cbm/h netto 84,00 € (+ 7 % MwSt. = 89,88 €)
über 10 cbm/h netto 132,00 € (+ 7 % MwSt. = 141,24 €)
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Die Gebühr beträgt je Kubikmeter netto 0,72 € (+ 7 % MwSt. = 0,77 €)
Bauwasser
Für den Verbrauch an Bauwasser wird bis zum Einbau des Wasserzählers eine Pauschalgebühr erhoben.
Die Bauwasserpauschale beträgt für jedes errichtete Geschoss, das nicht mehr als 200 qm Geschossfläche aufweist, netto 30,00 € (brutto 32,10 €) und bei Gebäuden mit größeren Geschossflächen netto 65,00 € (brutto 69,55 €).
Dabei zählen Keller und Dachgeschoss/Speicher jeweils als Geschoss.
Mehrwertsteuer
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Der zu verwendende Steuersatz beträgt zur Zeit 7 %.