Zählerstandserfassung für Gebührenabrechnung 2011
Hier geht's zum Eingabeformular ... doch die Zählerstandserfassung für dieses Jahr ist bereits abgeschlossen. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch am nächsten Jahresende diesen Service nutzen würden.
Änderung der Trinkwasserverordnung - Neuer Grenzwert für Uran
Am 11. Mai 2011 hat das Bundesgesundheitsministerium die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verkündet, die am 1. November 2011 in Kraft tritt.Neben zahlreichen anderen Änderungen wird nunmehr auch ein Grenzwert für Uran festgelegt, er beträgt 10 Mikrogramm pro Liter.
Zählereinbau für Gartenwasser - Lohnt sich das?
Hier ein Beispiel
Neue Beitrags- und Gebührensätze seit 01.01.2010
Die Verbandsversammlung hat am 02.12.2009 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen, die am 01.01.2010 in Kraft trat.
siehe Preise und auch Satzungen
Teilweise Rückerstattung der Umsatzsteuer für Wasserhausanschlüsse
Gute Nachrichten für unsere Kunden, die seit 12.08.2000 entweder einen Bescheid für die Festsetzung eines Herstellungsbeitrages für die Wasserversorgung oder einen Bescheid über die Kostenerstattung für einen Wasserhausanschluss/-grundstücksanschluss erhalten haben: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 08.10.2008 entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen und als solche mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % abzurechnen ist.
Damit wurde der Praxis der Finanzverwaltung, die seit August 2000 den Ausweis des Regelsteuersatzes (16%, zuletzt 19%) verlangte, widersprochen. Mit Schreiben vom 07.04.2009 hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung anwenden wird. Unklar war bisher noch, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf Herstellungsbeiträge und insbesondere auch auf Altfälle hat.
Mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 25.06.2009 und mit Schreiben des Bayer. Landesamtes für Steuern vom 25.06.2009 wurde nun klargestellt, dass diese Rechtsprechung auch für Herstellungsbeiträge gilt und auch bestandskräftige Bescheide vom Wasserversorger berichtigt werden können; eine Rechtspflicht für den Versorger zur Berichtigung von Amts wegen besteht jedoch nicht.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain ist jedoch bereit, freiwillig auf Antrag den Differenzbetrag zwischen der bezahlten "vollen" Mehrwertsteuer zur ermäßigten Mehrwertsteuer (7 %) ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzuerstatten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Erstattungsberechtigt ist lediglich der Adressat des Ausgangsbescheides bzw. dessen Gesamtrechtsnachfolger, nicht jedoch der Einzelrechtsnachfolger, der etwa das Grundstückseigentum durch Kauf oder Übereignung erworben hat.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich unser Formular, das im Download-Bereich zu finden ist.
URAN im Trinkwasser!? ... beim Zweckverband Moosrain GLEICH NULL!
Seit Anfang August 2008 haben die Medien über Trinkwasserbelastungen mit Uran, ausgelöst durch eine deutschlandweite Studie der Verbraucherschutzorganisation foodwatch.
Uran im Trinkwasser - eine Meldung, die viele Bürger aufschreckt und verunsichert, auch im Landkreis Erding, auch im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes.
Dabei wurde immer wieder ein (Grenz-)Wert von 2 Mikrogramm je Liter zitiert, der jedoch lediglich einen Marketingwert für Mineralwasser darstellt ("als besonders geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung"), aber weder Richt- noch Grenzwert für Trinkwasser ist, da die Trinkwasserverordnung keine Aussage zu Uran enthält.
Einen Wert von 10 Mikrogramm je Liter nennt das Umweltbundesamt als "lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert", der auch für Säuglinge gilt, und der langfristig nicht überschritten werden sollte. Konkrete Maßnahmen zur Senkung des Urangehaltes im Trinkwasser wären allerdings ab 20 Mikrogramm unerlässlich.
Dass dies alles für den Zweckverband und insbesondere für seine "Wasserkunden" kein Thema ist, belegt das Ergebnis der am 7. August durchgeführten Wasserprobe:
Der Gehalt an Uran beträgt lediglich 0,1 Mikrogramm je Liter Trinkwasser!
siehe auch: Qualität
Geänderte Angabe der Härtebereiche für Trinkwasser
Im Mai 2007 trat das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Wasserversorgungsunternehmen, ihre Kunden hinsichtlich der Wasserhärte wie folgt zu benachrichtigen:
- Härtebereich WEICH: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH)
- Härtebereich MITTEL: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14°dH)
- Härtebereich HART: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14°dH)
Das vom Zweckverband Moosrain abgegebene Trinkwasser weist einen Calciumcarbonatgehalt zwischen 2,18 und 2,46 Millimol aus und liegt deshalb im Härtebereich MITTEL
siehe auch Qualität





















